hotel&gastro style Medien GmbH in Liqu. (FN 527690s)
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- Status
- In Liq.
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 25.02.2020
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110028492563
- Geschäftszweige
- Verlag Werbeagentur
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten, sofern die Gesellschafter nicht einzelnen Geschäftsführern mit Beschluss Alleinvertretungsmacht einräumen.
- Sitz
- Sierning
- Personen
Aktuell, seit 08.05.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 08.03.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.athotel&gastro style Medien GmbH in Liqu.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 05.05.2026 Beschluss vom 05.05.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.05.2026 Anmeldungsfrist: 23.06.2026 Firmenbuchnummer FN 527690s Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter FREILINGER Gerwin Mag. Stelzhamerstraße 11 4400 Steyr Tel.: 07252/50300, Fax: 07252/50300-50 E-Mail: office@sks-law.at Masseverwalterstellvertreter KASSMANNHUBER Heinz Mag.Dr. Stelzhamerstraße 11 4400 Steyr Tel.: 07252/50 300, Fax: 07252/50 300-50 E-Mail: office@sks-law.at Schuldner hotel & gastro style Medien GmbH Lettenstraße 49 4523 Neuzeug FN 527690s Tagsatzung Datum: 07.07.2026 um: 14.00 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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