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Status
In Liq.
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut

08.05.2026

hotel&gastro style Medien GmbH in Liqu.Namensänderung
hotel&gastro style Medien GmbH in Liqu.Namensänderung

25.02.2020

hotel&gastro style Medien GmbHNamensänderung
hotel&gastro style Medien GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
25.02.2020
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110028492563
Geschäftszweige
Verlag Werbeagentur
Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten, sofern die Gesellschafter nicht einzelnen Geschäftsführern mit Beschluss Alleinvertretungsmacht einräumen.
Sitz
Sierning
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 08.03.2024

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hotel&gastro style Medien GmbH in Liqu.
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 499 014 S 00016/26
    Gericht: LG Steyr
    Bekannt gemacht am05.05.2026
    Beschluss vom05.05.2026
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.05.2026 Anmeldungsfrist: 23.06.2026
    FirmenbuchnummerFN 527690s
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterFREILINGER Gerwin Mag. Stelzhamerstraße 11 4400 Steyr Tel.: 07252/50300, Fax: 07252/50300-50 E-Mail: office@sks-law.at
    MasseverwalterstellvertreterKASSMANNHUBER Heinz Mag.Dr. Stelzhamerstraße 11 4400 Steyr Tel.: 07252/50 300, Fax: 07252/50 300-50 E-Mail: office@sks-law.at
    Schuldnerhotel & gastro style Medien GmbH Lettenstraße 49 4523 Neuzeug FN 527690s
    TagsatzungDatum: 07.07.2026 um: 14.00 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    TextAusländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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