HaWe Solution e.U. (FN 526337a)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- HaWe Solution e.U.
- Eintragungsdatum
- 17.01.2020
- Rechtsform
- Einzelunternehmer
- GLNs
- 7
- 9110028362491
- Geschäftszweige
- Güterbeförderung mit Kleinkraftfahrzeugen Warenhandel
- Sitz
- St. Pankraz
- Personen
Aktuell, seit 11.06.2025
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 04.06.2025 Beschluss vom 04.06.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.06.2025 Anmeldungsfrist: 22.07.2025 Firmenbuchnummer FN 526337a Masseverwalter MEUSBURGER-STREICHER Eva-Katrin Dr. Landstraße 115/3 4020 Linz Tel.: 0732/77 66 04, Fax: 0732/77 66 04-20 E-Mail: kanzlei@m-law.at Schuldner Ringo Hagen Inhaber der HaWE Solution e.U. St. Pankraz 91 4572 St. Pankraz FN 526337a, Gebdat: 12.12.1981 Tagsatzung Datum: 05.08.2025 um: 13.45 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Tagsatzung Datum: 16.09.2025 um: 13.30 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Alle Gläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 20 % und zwar in folgenden Teilquoten: Eine Teilquote von 5 % und alle Massekosten binnen 8 Wochen ab Annahme des Sanierungsplanes, weitere 5 % zahlbar binnen 12 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes, die restlichen 10 % zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes. Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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