Genniges Fahrräder e.U. (FN 523207y)
Für dieses Unternehmen gibt es einen Eintrag in der Insolvenzdatenbank. Klicken Sie hier, um Näheres zu erfahren.
- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Genniges Fahrräder e.U.
- Eintragungsdatum
- 20.11.2019
- Rechtsform
- Einzelunternehmer
- GLN
- 9110028102424
- Geschäftszweige
- Handel, Fahrradtechnik
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 20.11.2019
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 05.05.2024 Beschluss vom 05.05.2024 Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 14.03.2026 Konkurseröffnungsverfahren
Bekannt gemacht am 02.06.2025 Beschluss vom 02.06.2025 Text Dem Rekurs wurde Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wurde aufgehoben und die Rechtssache zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 03.07.2025 Beschluss vom 03.07.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.07.2025 Anmeldungsfrist: 12.08.2025 Firmenbuchnummer FN 523207y Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter WINKLER Wolfgang Mag. Ditscheinergasse 2/4 1030 Wien Tel.: 715 50 45, Fax: 715 50 45/4 E-Mail: mag.winkler@anwalt-vienna.at Masseverwalterstellvertreter MÜLLER Johannes Dr. Ditscheinergasse 2/4 1030 Wien Tel.: 715 50 45, Fax: 715 50 45/4 E-Mail: hm@anwalt-vienna.at Schuldner Genniges Stefan, Inhaber der prot. Firma Genniges Fahrräder e.U. Lilienthalgasse 15 /2 /2 1030 Wien FN 523207y, Gebdat: 25.05.1981 Betriebsort: Margaretenstraße 96/1 1050 Wien vormals: Penzinger Straße 33-37/12/15 1140 Wien Tagsatzung Datum: 26.08.2025 um: 10.45 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter, Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Unternehmen in der Nähe