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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut
Der Liebhart e.U.
Eintragungsdatum
03.10.2019
Rechtsform
Einzelunternehmer
GLN
9110027941376
Geschäftszweige
Räumung + Entsorgung
Sitz
Wien
Adresse
Personen

Aktuell, seit 03.10.2019

Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkurseröffnungsverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 028 Se 00356/23
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am12.02.2024
    Beschluss vom12.02.2024
    RechtskraftDie Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung ist rechtskräftig.
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 038 S 00064/26
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am27.04.2026
    Beschluss vom27.04.2026
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.04.2026 Anmeldungsfrist: 03.06.2026
    FirmenbuchnummerFN 520914a
    MasseverwalterPEICHL Lukas Dr. Esteplatz 4/13 1030 Wien Tel.: 712 33 30, Fax: 712 33 30 30 E-Mail: peichl@engelhart.at
    SchuldnerLiebhart Erwin, Inhaber der Der Liebhart e.U. Lorystraße 36-38/7/17 1110 Wien FN 520914a, Gebdat: 12.10.1966
    TagsatzungDatum: 17.06.2026 um: 11.40 Uhr Ort: Zi. 1610, 16. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung
    Text"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
    Text"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
    Text"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
    Text"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
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