RWS Relax Wellness & Spa GmbH (FN 519999f)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- RWS Relax Wellness & Spa GmbH
- Eintragungsdatum
- 26.09.2019
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110027902414
- Geschäftszweige
- Wellnessbetrieb, Zimmervermietung
- Vertretungsbefugnis
- Sind mehrere Geschäftsführer/innen bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Die Generalversammlung kann bei Bestellung von zwei oder mehreren Geschäftsführer/innen, einem einzelnen der Geschäftsführer/innen oder allen das Recht gewähren, die Gesellschaft selbständig zu vertreten.
- Sitz
- Villach
- Personen
Aktuell, seit 31.08.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 30.08.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atRWS Relax Wellness & Spa GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 03.06.2025 Beschluss vom 03.06.2025 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.06.2025 Anmeldungsfrist: 12.08.2025 Firmenbuchnummer FN 519999f Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter SCHUSTER Christopher Mag. Südtirolerstraße 4-6 4020 Linz Tel.: 0732/770815, Fax: 0732/770816 E-Mail: schuster@gltp.at Schuldner RWS Relax Wellness & Spa GmbH Hamerlingstraße 42 4020 Linz FN 519999f (Unternehmensleitung) bzw. 9500 Villach, Technologieparkstraße 5 (Sitz laut Firmenbuch), Wellnessbetrieb und Zimmervermietung Tagsatzung Datum: 12.08.2025 um: 09.40 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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