COS Elektrotechnik e.U. (FN 514839t)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- COS Elektrotechnik e.U.
- Eintragungsdatum
- 25.06.2019
- Rechtsform
- Einzelunternehmer
- GLN
- 9110027602130
- Geschäftszweige
- Elektrotechnik gem. § 94 Z 16 GewO 1994
- Sitz
- Ulrichskirchen-Schleinbach
- Personen
Aktuell, seit 25.04.2026
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 20.10.2025 Beschluss vom 19.10.2025 Rechtskraft Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig. Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 22.04.2026 Beschluss vom 22.04.2026 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.04.2026 Anmeldungsfrist: 02.07.2026 Firmenbuchnummer FN 514839t Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter WINKELMAYR Horst Mag. Stockerauer Straße 2, Top 5 2100 Korneuburg Tel.: 02262/724 35, Fax: 02262/724 35 50 E-Mail: rae@kniwi.at Schuldner Coskun Mehmet Inh. d. COS Elektrotechnik e.U. Seyringer Straße 38 2120 Obersdorf FN 514839t, Gebdat: 04.01.1981 Wohn- und Geschäftsanschrift Schleinbacherstraße 23, 2122 Ulrichskirchen-Schleinbach weitere Geschäftsanschrift Tagsatzung Datum: 16.07.2026 um: 13.00 Uhr Ort: Saal 9, EG 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO). Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet. Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Landesgericht Korneuburg einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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