MBI Real Estate Holding GmbH (FN 509290g)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- MBI Real Estate Holding GmbH
- Eintragungsdatum
- 10.05.2019
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110027456313
- Geschäftszweige
- Verwaltung von Beteiligungen, Entwicklung von Immobilien projekten
- Vertretungsbefugnis
- Die Zahl der Geschäftsführer ist nicht begrenzt. JederGeschäftsführer vertritt selbständig, die Vertretungs befugnis kann jedoch durch Gesellschafterbeschluss hievon abweichend geregelt werden.
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 27.11.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 28.08.2025
Eigentümer:innen© wirtschaft.atMBI Real Estate Holding GmbH© wirtschaft.atBeteiligungen- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 24.11.2025 Beschluss vom 24.11.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.11.2025 Anmeldungsfrist: 23.12.2025 Firmenbuchnummer FN 509290g Masseverwalter HÖDL Günther Mag.Dr. Schulerstraße 18 1010 Wien Tel.: 513 16 55, Fax: 513 16 55 33 E-Mail: hoedl@anwaltsteam.at Schuldner MBI Real Estate Holding GmbH Lobenhauerngasse 21-23/2 1170 Wien FN 509290g Tagsatzung Datum: 08.01.2026 um: 10.00 Uhr Ort: Zi. 1610, 16. Stock Tagsatzung Datum: 08.01.2026 um: 10.00 Uhr Ort: Zi. 1610, 16. Stock 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." Text "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." Text "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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