Schick Küchendesign e.U. (FN 507571d)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 507571d
- Firmenwortlaut
- Schick Küchendesign e.U.
- Eintragungsdatum
- 08.03.2019
- Rechtsform
- Einzelunternehmer
- GLN
- 9110027226299
- Geschäftszweige
- Möbelhandel
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 08.03.2019
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 30.09.2024 Beschluss vom 30.09.2024 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 02.10.2024 Anmeldungsfrist: 19.11.2024 Firmenbuchnummer FN 507571d Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter IVP GmbH vertr. d GF Dr. Reinhard Perstel, LLM, Maderstraße 1/12 1040 Wien Tel.: 01 890 6002, Fax: 01 890 6002 11 E-Mail: office@ivp-verwaltung.at Schuldner Schick Alexander, Inh. d. Schick Küchendesign e.U. Linzer Straße 247 1140 Wien FN 507571d, Gebdat: 12.02.1974 WO: Zwinzstraße 16/1/25, 1160 Wien Tagsatzung Datum: 03.12.2024 um: 13.40 Uhr Ort: Zi.1701 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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