NeXT smartBuilding GmbH & Co KG (FN 506402i)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 06.02.2019
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110027115449
- Geschäftszweige
- Liegenschaften und Wohnbau
- Sitz
- Mäder
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 11.04.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 12.04.2019
Eigentümer:innen© wirtschaft.atNeXT smartBuilding GmbH & Co KG© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 07.09.2025 Beschluss vom 07.09.2025 Tagsatzung Datum: 16.10.2025 um: 08.30 Uhr Ort: Verhandlungssaal 123/I. Stock 1. Zur Verteilung des Sondermasseerlöses hinsichtlich der a) 10/2932 Anteile (B-LNR 80), verbunden mit Wohnungseigentum an TG 06 b) 140/2932 Anteile (B-LNR 67) und der 10/2932 Anteile (B-LNR 82), verbunden mit Wohnungseigentum an W 13 und an TG 08 c) 174/2932 Anteile (B-LNR 123), 170/2932 Anteile (B-LNR 125), 12/2932 Anteile (B-LNR 75) und der 10/2932 Anteile (B-LNR 76), verbunden mit Wohnungseigentum an W 01, W 10, TG 01 und TG 02) d) der 164/2932 Anteile (B-LNR 68) und der 12/2932 Anteile (B-LNR 84), verbunden mit Wohnungseigentum an W 14 und TG 10 e) der 156/2932 Anteile (B-LNR 69), 12/2932 Anteile (B-LNR 83), 10/2932 Anteile (B-LNR 88), 10/2932 Anteile (B-LNR 89), 134/2932 Anteile (B-LNR 124) und der 10/2932 Anteile (B-LNR 128), verbunden mit Wohnungseigentum an W 15, W 02, TG 09, TG 14 TG 15 und TG 05 f) der 130/2932 Anteile (B-LNR 72), 10/2932 Anteile (B-LNR 126) und 10/2932 Anteile (B-LNR 127), verbunden mit Wohnungseigentum an W 18, TG 03 und TG 04 alle an Gst 131/23 in EZ 2092 GB 92004 Hohenems wird analog der Bestimmungen der §§ 209 ff EO die Verteilungstagsatzung anberaumt. 2. Die mit ihren Ansprüchen auf den Verwertungserlös gewiesenen Personen sind angehalten, eine Forderungsanmeldung entsprechend den Bestimmungen der §§ 210 ff EO bis spätestens 14 Tage vor der Tagsatzung beim Landesgericht Feldkirch einzubringen und die zum Nachweis ihrer Ansprüche an Kapital, Zinsen, wiederkehrende Leistungen, Kosten und sonstige Nebenforderungen dienenden Urkunden, soweit sich diese nicht schon im Insolvenzakt befinden, vorzulegen, widrigenfalls ihre Ansprüche bei der Verteilung nur insoweit berücksichtigt würden, als sie sich aus dem Grundbuch als rechtsbeständig und zur Befriedigung geeignet ergeben. Auch der Nachweis der Identität zwischen der pfandrechtlich sichergestellten mit der angemeldeten Forderung ist zu erbringen. Ist zur Sicherstellung ihrer Forderung eine Höchstbetragshypothek eingetragen, müssen sie den von ihnen geforderten Betrag angeben. 3. Forderungen, die nach Ablauf der zu Punkt 2. genannten Frist, spätestens aber bei der Tagsatzung angemeldet werden, sind bei der Verteilung zu berücksichtigen. Muss aufgrund der verspäteten Anmeldung die Verhandlung erstreckt werden, so hat das Gericht nach freier Überzeugung (§ 273 ZPO) die Kosten jedes zu verständigenden und bei der erstreckten Tagsatzung anwesenden Beteiligten für die Teilnahme an der erstreckten Verhandlung festzusetzen und deren Bezahlung dem säumigen Gläubiger aufzuerlegen. Wenn ein Beteiligter durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, sind die Kosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu bemessen. Nach Beendigung der Verteilungstagsatzung kann die Anmeldung nicht ergänzt werden.
Die Vertretung der GmbH & Co KG erfolgt durch die Komplementär-GmbH. Diese wird durch den Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH vertritt nicht nur die GmbH selbst, sondern auch die GmbH & Co KG.
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