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Status
In Liq.
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut

08.05.2025

FreuRaum eG in Liqu.Namensänderung
FreuRaum eG in Liqu.Namensänderung

20.11.2018

FreuRaum eGNamensänderung
FreuRaum eGNamensänderung
Eintragungsdatum
20.11.2018
Rechtsform
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft
Geschäftsanteilhaftung
EUR 250
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110026862771
Geschäftszweige
Handel mit Waren aller Art, Dienstleistungen im Event-, Gast-, Schank-, Hotel- und Beherbergungsgewerbe
Sitz
Eisenstadt
Adresse
Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 309 026 S 00058/26
    Gericht: LG Eisenstadt
    Bekannt gemacht am30.08.2026
    Beschluss vom30.08.2026
    TextDie Beitragsberechnung der Masseverwalterin über die Nachschusspflicht der Genossenschafter wird genehmigt. Eine Ausfertigung des Genehmigungsbeschlusses ist bei Gericht zur Einsicht der Beteiligten bereit gehalten. Die Genossenschafter und die Konkursgläubiger werden gemäß § 8 Abs 2 GenIG darauf aufmerksam gemacht, dass die genehmigte Beitragsberechnung bei Gericht, der Masseverwalterin oder dem Vorstand eingesehen werden kann. Gemäß § 8 Abs 3 GenIG ist die gerichtlich genehmigte Beitragsberechnung nach Ablauf des 14. Tages, von der öffentlichen Bekanntmachung an, vollstreckbar. Gemäß § 9 Abs 1 GenIG können die Genossenschafter die genehmigte Beitragsberechnung durch Rekurs anfechten. Infolge der Erhebung des Rekurses kann gemäß § 9 Abs 2 GenIG die Aufschiebung der Exekution angeordnet werden. Gemäß § 10 Abs 1 GenIG hat die Masseverwalterin die Beiträge einzubringen, sobald die Beitragsberechnung vollstreckbar geworden ist. Gemäß § 10 Abs 2 GenIG sind Beiträge, deren Vorschreibung angefochten wurde, von der Insolvenzverwalterin bis zur endgültigen Entscheidung über die Anfechtung zurückzubehalten.
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