FreuRaum eG in Liqu. (FN 501144b)
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- Status
- In Liq.
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 20.11.2018
- Rechtsform
- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft
- Geschäftsanteilhaftung
- EUR 250
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110026862771
- Geschäftszweige
- Handel mit Waren aller Art, Dienstleistungen im Event-, Gast-, Schank-, Hotel- und Beherbergungsgewerbe
- Sitz
- Eisenstadt
- Personen
Aktuell, seit 02.06.2026
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 30.08.2026 Beschluss vom 30.08.2026 Text Die Beitragsberechnung der Masseverwalterin über die Nachschusspflicht der Genossenschafter wird genehmigt. Eine Ausfertigung des Genehmigungsbeschlusses ist bei Gericht zur Einsicht der Beteiligten bereit gehalten. Die Genossenschafter und die Konkursgläubiger werden gemäß § 8 Abs 2 GenIG darauf aufmerksam gemacht, dass die genehmigte Beitragsberechnung bei Gericht, der Masseverwalterin oder dem Vorstand eingesehen werden kann. Gemäß § 8 Abs 3 GenIG ist die gerichtlich genehmigte Beitragsberechnung nach Ablauf des 14. Tages, von der öffentlichen Bekanntmachung an, vollstreckbar. Gemäß § 9 Abs 1 GenIG können die Genossenschafter die genehmigte Beitragsberechnung durch Rekurs anfechten. Infolge der Erhebung des Rekurses kann gemäß § 9 Abs 2 GenIG die Aufschiebung der Exekution angeordnet werden. Gemäß § 10 Abs 1 GenIG hat die Masseverwalterin die Beiträge einzubringen, sobald die Beitragsberechnung vollstreckbar geworden ist. Gemäß § 10 Abs 2 GenIG sind Beiträge, deren Vorschreibung angefochten wurde, von der Insolvenzverwalterin bis zur endgültigen Entscheidung über die Anfechtung zurückzubehalten.
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