AP Design e.U. (FN 496106v)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 10.08.2018
- Rechtsform
- Einzelunternehmer
- GLN
- 9110026552665
- Geschäftszweige
- Dienstleistung in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
- Sitz
- Wels
- Personen
Aktuell, seit 31.01.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 17.02.2021
© wirtschaft.atAP Design e.U.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 31.05.2026 Beschluss vom 31.05.2026 Tagsatzung Datum: 16.07.2026 um: 15.30 Uhr Ort: Saal 101 Besondere Prüfungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101 Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist. Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar binnen 2 Wochen ab Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor der Rechtskraft seiner Bestätigung. Die Ausschüttung der Quote erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Zur Schlussrechnungstagsatzung: Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage vor der Tagsatzung gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Sanierungsplantagsatzung ergänzt.
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