AS Facility Management Services GmbH (FN 490948h)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- AS Facility Management Services GmbH
- Eintragungsdatum
- 10.05.2018
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110026218745
- Geschäftszweige
- Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, Gebäudebetreuung
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können jedoch einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Wien
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 21.02.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 21.02.2026
Eigentümer:innen© wirtschaft.atAS Facility Management Services GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 27.08.2026 Beschluss vom 27.08.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.08.2026 Anmeldungsfrist: 05.10.2026 Firmenbuchnummer FN 490948h Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter DALLINGER Jakob Mag. Schulerstraße 18 1010 Wien Tel.: 513 28 33, Fax: 513 28 33 22 E-Mail: jakob.dallinger@anwaltsteam.at Masseverwalterstellvertreter DALLINGER Klemens Dr. Schulerstraße 18 1010 Wien Tel.: 513 28 33, Fax: 513 28 33-22 E-Mail: dallinger@anwaltsteam.at Schuldner AS Facility Management Services GmbH Kohlmarkt 8-10 1010 Wien FN 490948h vormals: Reinlgasse 22/2, 1140 Wien; davor: Reinlgasse 22/11, 1140 Wien; Zirkusgasse 5/6/12, 1020 Wien; Schönbrunner Straße 213-215/505, 1120 Wien; Kohlmarkt, 8-10, 1010, Wien; Lohnergasse 9, Büro 401, 1210 Wien Tagsatzung Datum: 19.10.2026 um: 11.45 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter und Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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