WAKO GmbH (FN 486679f)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- WAKO GmbH
- Eintragungsdatum
- 21.02.2018
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110025899198
- Geschäftszweige
- 3D-Design und Produktion
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Kirchschlag bei Linz
- Personen
Aktuell, seit 19.12.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 02.12.2025
Eigentümer:innen© wirtschaft.atWAKO GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 15.12.2025 Beschluss vom 15.12.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.12.2025 Anmeldungsfrist: 06.02.2026 Firmenbuchnummer FN 486679f Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter HOFMANINGER Maximilian Mag. Landstraße 47 4020 Linz Tel.: 0732/77 66 44-34, Fax: 0732/79 59 00 E-Mail: m.hofmaninger@hasch.eu Schuldner WAKO GmbH Granitweg 1 4202 Kirchschlag FN 486679f 3D Design und Produktion Tagsatzung Datum: 20.02.2026 um: 10.20 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Tagsatzung Datum: 27.03.2026 um: 08.40 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ige Quote, zahlbar binnen zwei jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des konkursverfahrens Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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