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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut

12.10.2024

Paramount Real Estate GmbHNamensänderung
Paramount Real Estate GmbHNamensänderung

09.01.2018

PETRO Holding GmbHNamensänderung
PETRO Holding GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
09.01.2018
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
Geschäftszweige
Beteiligung an anderen Unternehmen sowie Erwerb und Veräußerung von Unternehmensanteilen
Sitz
Wien
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 25.07.2023

  1. Per Troen100 %EUR 35.000
Eigentümer:innen
© wirtschaft.at
Paramount Real Estate GmbH
© wirtschaft.at
Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 006 S 00071/26
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am05.05.2026
    Beschluss vom05.05.2026
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.05.2026 Anmeldungsfrist: 23.06.2026
    FirmenbuchnummerFN 483889b
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterLANGER Stefan Dr. Ölzeltgasse 4 1030 Wien Tel.: 712 63 02, 713 61 92, Fax: 712 63 02 22 E-Mail: stefan.langer@kosesnik-langer.at
    SchuldnerParamount Real Estate GmbH Rauhensteingasse 1/19 1010 Wien FN 483889b früher: PETRO Holding GmbH
    TagsatzungDatum: 07.07.2026 um: 12.30 Uhr Ort: Zi 1701 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung
    Text"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
    TextVerfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter und Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet.
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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