HS Beratungs- und Beteiligungsges.m.b.H. (FN 483327a)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- HS Beratungs- und Beteiligungsges.m.b.H.
- Eintragungsdatum
- 23.12.2017
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 30.06.
- GLN
- 9110025665786
- Geschäftszweige
- Unternehmensberatung
- Vertretungsbefugnis
- Auch wenn zwei oder mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, vertritt jede/r Geschäftsführer/in selbständig, sofernnicht durch Generalversammlungs- oder schriftlichen Gesellschafterbeschluss, eine andere Vertretungsbefugnis fest gelegt wird.
- Sitz
- Neuhofen an der Krems
- Personen
Aktuell, seit 17.02.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 12.02.2021
Eigentümer:innen© wirtschaft.atHS Beratungs- und Beteiligungsges.m.b.H.© wirtschaft.atBeteiligungen- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 12.02.2026 Beschluss vom 12.02.2026 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.02.2026 Anmeldungsfrist: 31.03.2026 Firmenbuchnummer FN 483327a Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter SCHINDLING Martin Mag. Hafenstraße 47-51/B/3.2.4. 4020 Linz Tel.: 0732/28 60 28, Fax: 0732/28 60 28-10 E-Mail: martin.schindling@zeitler-ra.at Schuldner HS Beratungs- und Beteiligungsges.m.b.H. Schwalbenweg 10 4501 Neuhofen an der Krems FN 483327a Unternehmensberatung Tagsatzung Datum: 14.04.2026 um: 09.50 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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