Ahrim Güner KG (FN 480965b)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Ahrim Güner KG
- Eintragungsdatum
- 07.12.2017
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft
- GLN
- 9110025596387
- Geschäftszweige
- Taxi-Gewerbe gem. § 3 Abs. 1 Z 3 GelVerkG
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 13.03.2019
- Netzwerk
Aktuell, seit 13.03.2019
Eigentümer:innen© wirtschaft.atAhrim Güner KG© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkurseröffnungsverfahren
Bekannt gemacht am 09.09.2025 Beschluss vom 09.09.2025 Text Dem Rekurs gegen den Beschluss vom 28.7.2025, mit dem das Insolvenzverfahren mangels Kostendeckung nicht eröffnet wurde, wurde Folge gegeben und dem Erstgericht eine neue Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 06.10.2025 Beschluss vom 06.10.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.10.2025 Anmeldungsfrist: 20.11.2025 Firmenbuchnummer FN 480965b Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter KLEIN Robert Dr. Spiegelgasse 10 1010 Wien Tel.: 513 99 39, Fax: 513 99 39-30 E-Mail: office@insolvenzordnung.at Schuldner Ahrim Güner KG Lorenz-Reiter-Straße 3/4/23 1110 Wien FN 480965b Tagsatzung Datum: 04.12.2025 um: 10.15 Uhr Ort: Zi. 1712, 17. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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