CCS Facility Services GmbH (FN 480659b)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- CCS Facility Services GmbH
- Eintragungsdatum
- 21.11.2017
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110025532606
- Geschäftszweige
- Facility Service, Personalüberlassung
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss eine andere Vertretungsbefugnis festgelegt wird.
- Sitz
- Linz
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 04.03.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 21.11.2017
Eigentümer:innen© wirtschaft.atCCS Facility Services GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 01.03.2026 Beschluss vom 01.03.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.03.2026 Anmeldungsfrist: 21.04.2026 Firmenbuchnummer FN 480659b Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter PIRINGER Stefan MMag. Dr. Kapuzinerstraße 38 4020 Linz Tel.: 0732/7303692730, Fax: 0732/7303692816 E-Mail: stefan.piringer@leitnerlaw.eu Schuldner CCS Facility Services GmbH Prechtlerstraße 7 4030 Linz FN 480659b Facility Service, Personalüberlassung Tagsatzung Datum: 05.05.2026 um: 10.40 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Tagsatzung Datum: 16.06.2026 um: 10.20 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur gänzlichen Befriedigung ihrer Forderung eine Quote von 20 %, zahlbar innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes. Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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