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Status
In Liq.
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut

14.08.2025

XrentX GmbH in Liqu.Namensänderung
XrentX GmbH in Liqu.Namensänderung

19.10.2017

XrentX GmbHNamensänderung
XrentX GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
19.10.2017
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110025425946
Geschäftszweige
Autovermietung und Autohandel
Vertretungsbefugnis
Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, bestimmt die Generalversammlung die Art der Vertretungsbefugnis.
Sitz
St. Ulrich bei Steyr
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 19.10.2017

  1. XrentX AG100 %EUR 35.000
Eigentümer:innen
© wirtschaft.at
XrentX GmbH in Liqu.
© wirtschaft.at
Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 499 014 S 00035/25
    Gericht: LG Steyr
    Bekannt gemacht am11.08.2025
    Beschluss vom11.08.2025
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.08.2025 Anmeldungsfrist: 14.10.2025
    FirmenbuchnummerFN 479849k
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterMOOSEDER Norbert Dr. Stelzhamerstraße 1 4400 Steyr Tel.: 07252/42 4 24, Fax: 07252/42 4 24-24 E-Mail: office@gltp.at
    MasseverwalterstellvertreterSCHUSTER Christopher Mag. Südtirolerstraße 4-6 4020 Linz Tel.: 0732/770815, Fax: 0732/770816 E-Mail: schuster@gltp.at
    SchuldnerXrentX GmbH Werkstraße 2 4451 St. Ulrich bei Steyr FN 479849k
    TagsatzungDatum: 28.10.2025 um: 13.30 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    TextAusländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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