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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut

10.03.2022

KSM Recycling GmbHNamensänderung
KSM Recycling GmbHNamensänderung

21.09.2019

Denimotech Engineering GmbHNamensänderung
Denimotech Engineering GmbHNamensänderung

12.12.2024

Wortlaut AGNamensänderung
Wortlaut AGNamensänderung

12.12.2024

Wortlaut AGNamensänderung
Wortlaut AGNamensänderung

12.12.2024

Wortlaut AGNamensänderung
Wortlaut AGNamensänderung
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Eintragungsdatum
29.06.2017
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110024986783
Geschäftszweige
Handel mit und Recycling von Kunststoffen
Sitz
Berndorf
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 25.03.2022

  1. KSM SOLUTIONS GmbH33,34 %EUR 11.668
  2. AN7 INVESTMENTS LIMITED33,33 %EUR 11.666
  3. Jayco FZCO33,33 %EUR 11.666
Eigentümer:innen
© wirtschaft.at
KSM Recycling GmbH
© wirtschaft.at
Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 239 011 S 00117/24
    Gericht: LG Wiener Neustadt
    Bekannt gemacht am23.09.2025
    Beschluss vom18.09.2025
    TagsatzungDatum: 13.11.2025 um: 10.40 Uhr Ort: Zimmer 34 Beschluss Im obigen Insolvenzverfahren hat der Masseverwalter die Schlussrechnung erstattet und den Verteilungsentwurf vorgelegt. (ON 18) Konkursgläubiger erhalten keine Quote - die Massegläubiger werden teilweise befriedigt. Zur Verhandlung über die Rechnung und den Verteilungsentwurf wird eine Tagsatzung auf den 13.11.2025 , 10:40 Uhr, Zi. 34, Parterre, bei diesem Gericht anberaumt. Hiezu werden der Masseverwalter, der Schuldner und sämtliche Gläubiger mit dem Bemerken geladen, dass sie in die Rechnung und den Verteilungsentwurf Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen gegen die Verwaltungsschlussrechnung bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz vorbringen können und dass es ihnen frei steht, allfällige Erinnerungen gegen den Verteilungsentwurf binnen 14 Tagen anzubringen. Über allfällige Erinnerungen wird bei obiger Tagsatzung verhandelt werden. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.
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