SD Engineering e.U. (FN 472930k)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- SD Engineering e.U.
- Eintragungsdatum
- 23.06.2017
- Rechtsform
- Einzelunternehmer
- GLN
- 9110024961346
- Geschäftszweige
- Ingenieurbüro für Innenarchitektur
- Sitz
- Wien
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 23.06.2017
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 17.05.2026 Beschluss vom 17.05.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.05.2026 Anmeldungsfrist: 02.07.2026 Firmenbuchnummer FN 472930k Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter ZONSICS-KRAL Elisabeth Dr. Schaumannstraße 38/Top 13 2100 Korneuburg Tel.: 02262/61 822, Fax: 02262/61 822-22 E-Mail: dr.zonsics@gmx.at Schuldner DRAGUCANOVIC Srebrenko Inhaber der SD Engineering e.U. Webgasse 7/13 1060 Wien FN 472930k, Gebdat: 27.02.1980 Wohnanschrift: Withalmstraße 10-12/1/2 2120 Wolkersdorf im Weinviertel Tagsatzung Datum: 16.07.2026 um: 12.30 Uhr Ort: Saal 9 Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Tagsatzung Datum: 27.08.2026 um: 13.00 Uhr Ort: Saal 9 Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 20 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: Betrag in Teilquoten in 24 gleich großen Teilquoten zu je (in %) 0,83333. Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Sanierungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate. Text Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO). Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet. Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Landesgericht Korneuburg einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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