Simplex Projektentwicklung und Handels-GmbH in Liquidation (FN 471433i)

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Status
In Liq.
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut

12.11.2025

Simplex Projektentwicklung und Handels-GmbH in LiquidationNamensänderung
Simplex Projektentwicklung und Handels-GmbH in LiquidationNamensänderung

18.05.2017

Simplex Projektentwicklung und Handels-GmbHNamensänderung
Simplex Projektentwicklung und Handels-GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
18.05.2017
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110024811603
Geschäftszweige
Baugewerbe, Installation, Handel mit Baumaterialien und Waren aller Art sowie Sanierung, Bewertung und Vermittlung von Immobilien
Sitz
Wien
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 30.09.2023

© wirtschaft.at
Simplex Projektentwicklung und Handels-GmbH in Liquidation
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 003 S 00126/25
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am09.11.2025
    Beschluss vom09.11.2025
    RechtskraftDie Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung ist rechtskräftig.
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 003 S 00138/25
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am24.11.2025
    Beschluss vom24.11.2025
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.11.2025 Anmeldungsfrist: 05.01.2026
    FirmenbuchnummerFN 471433i
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterROHRINGER Denise MMag. Landstraßer Hauptstraße 1/2 1030 Wien Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33 E-Mail: kanzlei@riel.at
    MasseverwalterstellvertreterLINDER Birgit Mag. Landstraßer Hauptstraße 1/2 1030 Wien Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33 E-Mail: office@linder-law.at
    SchuldnerSimplex Projektentwicklung und Handels-GmbH in Liquidation An den Eisteichen 2F 1120 Wien FN 471433i
    TagsatzungDatum: 19.01.2026 um: 10.00 Uhr Ort: Zi. 1711 (17. Stock) 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    Text"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
    TextVerfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter und Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet.
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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