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Status
In Liq.
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut

30.09.2025

Equi-REAL Immobilien GmbH in Liqu.Namensänderung
Equi-REAL Immobilien GmbH in Liqu.Namensänderung

19.04.2017

Equi-REAL Immobilien GmbHNamensänderung
Equi-REAL Immobilien GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
19.04.2017
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.03.
GLN
9110024671863
Geschäftszweige
Immobilienmaklergewerbe, Handelsgewerbe
Vertretungsbefugnis
Mit Gesellschafterbeschluss oder durch Beschluss der Generalversammlung wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis bestimmt. Gemischte Vertretung möglich.
Sitz
Steyr
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 03.06.2020

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Equi-REAL Immobilien GmbH in Liqu.
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 519 020 S 00165/25
    Gericht: LG Wels
    Bekannt gemacht am16.07.2026
    Beschluss vom15.07.2026
    SchlussrechnungDie Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
    SanierungsplanDer Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 100 %-ige Quote, zahlbar in 2 Raten wie folgt: 80% binnen 14 Tagen und weitere 20% binnen 6 Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens. Die Ausschüttung der ersten Rate erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 8 Wochen beträgt.
    SanierungsplanbestätigungDer am 16.07.2026 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 100 %-ige Quote, zahlbar in 2 Raten wie folgt: 80% binnen 14 Tagen und weitere 20% binnen 6 Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens. Die Ausschüttung der ersten Rate erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 8 Wochen beträgt.
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