Digital City Solutions GmbH in Liqu (FN 463619v)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 21.12.2016
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 46.676
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110024218105
- Geschäftszweige
- IT-Dienstleistungen
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten, sofernnicht durch Generalversammlungs- oder schritlichen Gesell schafterbeschluss eine andere Vertretungsbefugnis, etwa auch eine gemischte Vertretung eines Geschäftsführers gemeinsam mit einem Prokuristen festgelegt wird.
- Sitz
- Enns
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 26.02.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 07.05.2021
Eigentümer:innen© wirtschaft.atDigital City Solutions GmbH in Liqu© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 23.02.2026 Beschluss vom 23.02.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.02.2026 Anmeldungsfrist: 21.04.2026 Firmenbuchnummer FN 463619v Masseverwalter MOOSEDER Norbert Dr. Stelzhamerstraße 1 4400 Steyr Tel.: 07252/42 4 24, Fax: 07252/42 4 24-24 E-Mail: office@gltp.at Masseverwalterstellvertreter SCHUSTER Christopher Mag. Südtirolerstraße 4-6 4020 Linz Tel.: 0732/770815, Fax: 0732/770816 E-Mail: schuster@gltp.at Schuldner Digital City Solutions GmbH Bräuergasse 11 4470 Enns FN 463619v Tagsatzung Datum: 05.05.2026 um: 13.50 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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