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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut

26.02.2026

Digital City Solutions GmbH in LiquNamensänderung
Digital City Solutions GmbH in LiquNamensänderung

21.12.2016

Digital City Solutions GmbHNamensänderung
Digital City Solutions GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
21.12.2016
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 46.676
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110024218105
Geschäftszweige
IT-Dienstleistungen
Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten, sofernnicht durch Generalversammlungs- oder schritlichen Gesell schafterbeschluss eine andere Vertretungsbefugnis, etwa auch eine gemischte Vertretung eines Geschäftsführers gemeinsam mit einem Prokuristen festgelegt wird.
Sitz
Enns
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 07.05.2021

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Digital City Solutions GmbH in Liqu
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 499 014 S 00003/26
    Gericht: LG Steyr
    Bekannt gemacht am23.02.2026
    Beschluss vom23.02.2026
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.02.2026 Anmeldungsfrist: 21.04.2026
    FirmenbuchnummerFN 463619v
    MasseverwalterMOOSEDER Norbert Dr. Stelzhamerstraße 1 4400 Steyr Tel.: 07252/42 4 24, Fax: 07252/42 4 24-24 E-Mail: office@gltp.at
    MasseverwalterstellvertreterSCHUSTER Christopher Mag. Südtirolerstraße 4-6 4020 Linz Tel.: 0732/770815, Fax: 0732/770816 E-Mail: schuster@gltp.at
    SchuldnerDigital City Solutions GmbH Bräuergasse 11 4470 Enns FN 463619v
    TagsatzungDatum: 05.05.2026 um: 13.50 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    TextAusländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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