DIETZ Consulting e.U. (FN 453073i)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- DIETZ Consulting e.U.
- Eintragungsdatum
- 20.05.2016
- Rechtsform
- Einzelunternehmer
- Geschäftszweige
- Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation
- Sitz
- Sierning
- Personen
Aktuell, seit 24.03.2026
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 18.03.2026 Beschluss vom 18.03.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.03.2026 Anmeldungsfrist: 05.05.2026 Firmenbuchnummer FN 453073i Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter SCHUSTER Christopher Mag. Südtirolerstraße 4-6 4020 Linz Tel.: 0732/770815, Fax: 0732/770816 E-Mail: schuster@gltp.at Masseverwalterstellvertreter MOOSEDER Norbert Dr. Stelzhamerstraße 1 4400 Steyr Tel.: 07252/42 4 24, Fax: 07252/42 4 24-24 E-Mail: office@gltp.at Schuldner Gerhard Dietz, Inhaber der Dietz Consultin e.U. Werndlgasse 1b/2 4523 Sierning FN 453073i, Gebdat: 28.12.1967 Tagsatzung Datum: 09.06.2026 um: 13.30 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten eine Quote von 20 % ihrer Forderungen, zahlbar in 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, nicht aber vor Rechtskraft seiner Bestätigung. Tagsatzung Datum: 19.05.2026 um: 14.45 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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