Für dieses Unternehmen gibt es einen Eintrag in der Insolvenzdatenbank. Klicken Sie hier, um Näheres zu erfahren.

Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut
DIETZ Consulting e.U.
Eintragungsdatum
20.05.2016
Rechtsform
Einzelunternehmer
Geschäftszweige
Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation
Sitz
Sierning
Adresse
Rechtstatsachen
Dieser Inhalt ist nur für Nutzerinnen und Nutzer mit wirtschaft.at FREE oder mit wirtschaft.at PLUS verfügbar.
    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 499 014 S 00009/26
    Gericht: LG Steyr
    Bekannt gemacht am18.03.2026
    Beschluss vom18.03.2026
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.03.2026 Anmeldungsfrist: 05.05.2026
    FirmenbuchnummerFN 453073i
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterSCHUSTER Christopher Mag. Südtirolerstraße 4-6 4020 Linz Tel.: 0732/770815, Fax: 0732/770816 E-Mail: schuster@gltp.at
    MasseverwalterstellvertreterMOOSEDER Norbert Dr. Stelzhamerstraße 1 4400 Steyr Tel.: 07252/42 4 24, Fax: 07252/42 4 24-24 E-Mail: office@gltp.at
    SchuldnerGerhard Dietz, Inhaber der Dietz Consultin e.U. Werndlgasse 1b/2 4523 Sierning FN 453073i, Gebdat: 28.12.1967
    TagsatzungDatum: 09.06.2026 um: 13.30 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten eine Quote von 20 % ihrer Forderungen, zahlbar in 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, nicht aber vor Rechtskraft seiner Bestätigung.
    TagsatzungDatum: 19.05.2026 um: 14.45 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    TextAusländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
PLUS InhalteFür dieses Profil gibt es zusätzliche wirtschaft.at PLUS Inhalte die Sie momentan nicht einsehen können. Schalten Sie dieses Profil frei oder loggen Sie sich ein um diese Inhalte zu sehen. wirtschaft.at PLUS Inhalte sind unter anderem Gewerbeberechtigungen, Nationale Marken, Patente, Rechtstatsachen, OTS-Aussendungen, und viele mehr.
wirtschaft.at PLUSFür dieses Profil gibt es zusätzliche wirtschaft.at PLUS Inhalte die Sie momentan nicht einsehen können. Schalten Sie dieses Profil frei oder loggen Sie sich ein um diese Inhalte zu sehen.

Mehr Information über dieses Unternehmen?

Wenn Sie die wirtschaft.at PLUS Inhalte dieses Profils freischalten, erhalten Sie den werbefreien Zugriff auf folgende zusätzliche Informationen:

  • Historische Daten
  • Darstellung im zeitlichen Verlauf
  • Rechtstatsachen (1)

Abo abschließen und PLUS
Inhalte von allen Profilen sehen
ab€ 50Monat
oder

Wenn Sie die wirtschaft.at PLUS Inhalte testen möchten, können Sie sich kostenlos registrieren.

Gratis Registrieren