pITsolutions e.U. (FN 450036v)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- pITsolutions e.U.
- Eintragungsdatum
- 24.03.2016
- Rechtsform
- Einzelunternehmer
- GLN
- 9110023124933
- Geschäftszweige
- IT-Dienstleistung
- Sitz
- Wels
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 11.10.2025
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 16.02.2026 Beschluss vom 16.02.2026 Tagsatzung Datum: 19.03.2026 um: 14.10 Uhr Ort: Saal 101 Besondere Prüfungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts Schlussrechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101 Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist. Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar in vier Raten wie folgt: 5 % binnen 14 Tagen 5 % binnen 6 Monaten 5% binnen 12 Monaten und weitere 5 % binnen 24 Monaten jeweils vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor der Rechtskraft seiner Bestätigung. Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den Gläubigern mit anerkannten Insolvenzforderungen erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt. Zur Rechnungslegungstagsatzung: Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage vor der Tagsatzung gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Sanierungsplantagsatzung ergänzt.
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