SMART LIFT GmbH in Liqu. (FN 446034h)
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- Status
- In Liq.
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 14.01.2016
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110022843132
- Geschäftszweige
- Herstellung von Hebe- und Nivellierungssystemen
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Steyr
- Personen
Aktuell, seit 24.05.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 25.08.2020
Eigentümer:innen© wirtschaft.atSMART LIFT GmbH in Liqu.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 21.05.2025 Beschluss vom 21.05.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.05.2025 Anmeldungsfrist: 08.07.2025 Firmenbuchnummer FN 446034h Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter SCHUSTER Christopher Mag. Südtirolerstraße 4-6 4020 Linz Tel.: 0732/770815, Fax: 0732/770816 E-Mail: schuster@gltp.at Masseverwalterstellvertreter MOOSEDER Norbert Dr. Stelzhamerstraße 1 4400 Steyr Tel.: 07252/42 4 24, Fax: 07252/42 4 24-24 E-Mail: office@gltp.at Schuldner SMART LIFT GmbH Handel-Mazzetti-Promenade 4 4400 Steyr FN 446034h Tagsatzung Datum: 22.07.2025 um: 13.45 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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