Biergreissler.at e.U. (FN 444225y)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Biergreissler.at e.U.
- Eintragungsdatum
- 20.01.2016
- Rechtsform
- Einzelunternehmer
- GLN
- 9110022868579
- Geschäftszweige
- Versandhandel mit Bier, Zubehör & Accessoires
- Sitz
- Straning-Grafenberg
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 20.01.2016
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 01.05.2025 Beschluss vom 01.05.2025 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.05.2025 Anmeldungsfrist: 04.06.2025 Firmenbuchnummer FN 444225y Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter NAGL Heinrich Dr. Pfarrgasse 5 3580 Horn Tel.: 02982/22 78, Fax: 02982/44 79 E-Mail: nagl.ruisinger@dr-nagl.at Masseverwalterstellvertreter RUISINGER Timo Mag. Pfarrgasse 5 3580 Horn Tel.: 02982/2278, Fax: 02982/4479 E-Mail: nagl.ruisinger@dr-nagl.at Schuldner Biergreissler.at e.U. Inhaber Gaspar Maximilian Straning 61 3722 Straning FN 444225y Tagsatzung Datum: 18.06.2025 um: 09.00 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Tagsatzung Datum: 30.07.2025 um: 09.00 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 20% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 5% binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes 7% nach 12 Monaten ab Annahme 8% nach 24 Monaten ab Annahme Nachträgliche Prüfungstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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