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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut
Biergreissler.at e.U.
Eintragungsdatum
20.01.2016
Rechtsform
Einzelunternehmer
GLN
9110022868579
Geschäftszweige
Versandhandel mit Bier, Zubehör & Accessoires
Sitz
Straning-Grafenberg
Adresse
Personen

Aktuell, seit 20.01.2016

Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 129 009 S 00016/25
    Gericht: LG Krems an der Donau
    Bekannt gemacht am01.05.2025
    Beschluss vom01.05.2025
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.05.2025 Anmeldungsfrist: 04.06.2025
    FirmenbuchnummerFN 444225y
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterNAGL Heinrich Dr. Pfarrgasse 5 3580 Horn Tel.: 02982/22 78, Fax: 02982/44 79 E-Mail: nagl.ruisinger@dr-nagl.at
    MasseverwalterstellvertreterRUISINGER Timo Mag. Pfarrgasse 5 3580 Horn Tel.: 02982/2278, Fax: 02982/4479 E-Mail: nagl.ruisinger@dr-nagl.at
    SchuldnerBiergreissler.at e.U. Inhaber Gaspar Maximilian Straning 61 3722 Straning FN 444225y
    TagsatzungDatum: 18.06.2025 um: 09.00 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung
    TagsatzungDatum: 30.07.2025 um: 09.00 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 20% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 5% binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes 7% nach 12 Monaten ab Annahme 8% nach 24 Monaten ab Annahme Nachträgliche Prüfungstagsatzung
    TextGläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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