MEC Trans Transport/Handel GmbH (FN 442524x)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- MEC Trans Transport/Handel GmbH
- Eintragungsdatum
- 17.11.2015
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110022649130
- Geschäftszweige
- Transport und Handel mit Waren aller Art
- Sitz
- Schwechat
- Personen
Aktuell, seit 21.08.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 16.02.2022
Eigentümer:innen© wirtschaft.atMEC Trans Transport/Handel GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 18.08.2025 Beschluss vom 18.08.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.08.2025 Anmeldungsfrist: 24.09.2025 Firmenbuchnummer FN 442524x Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter WINKELMAYR Horst Mag. Stockerauer Straße 2, Top 5 2100 Korneuburg Tel.: 02262/724 35, Fax: 02262/724 35 50 E-Mail: rae@kniwi.at Schuldner MEC Trans Transport/Handel GmbH Reinhartsdorfgasse 4-6 2320 Rannersdorf FN 442524x Tagsatzung Datum: 08.10.2025 um: 11.00 Uhr Ort: Saal 9 Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Tagsatzung Datum: 19.11.2025 um: 08.30 Uhr Ort: Saal 9 Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen binnen zwei Jahren. Text Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht wird auf justizonline.gv.at verwiesen. Gläubiger:innen, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein:e geeignete:r Zustellungsbevollmächtigte:r namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Informationen über den Fortgang des Verfahrens können in der Insolvenzdatei,unter www.edikte.justiz.gv.at abgerufen werden. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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