B.W. Trading GesmbH (FN 432991b)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- B.W. Trading GesmbH
- Eintragungsdatum
- 23.04.2015
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 70.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110021861380
- Geschäftszweige
- Der Handel mit Waren aller Art insbesondere mit Stahlwaren, sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen
- Sitz
- Bad Deutsch-Altenburg
- Personen
- Aktuell, seit 06.09.2025
- Netzwerk
- Aktuell, seit 01.03.2023Eigentümer:innen© wirtschaft.atB.W. Trading GesmbH© wirtschaft.at
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
- Konkursverfahren- Bekannt gemacht am - 03.09.2025 - Beschluss vom - 03.09.2025 - Eröffnung - Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.09.2025 Anmeldungsfrist: 12.11.2025 - Firmenbuchnummer - FN 432991b - Hauptverfahren - Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. - Masseverwalter - HOLPER Beate Mag. Heinrichsgasse 4/2 1010 Wien Tel.: 01/533 28 55, Fax: 01/533 28 55-28 E-Mail: office@anwaltwien.at - Schuldner - B.W. Trading GesmbH Windmühlstraße 14 2405 Bad Deutsch Altenburg FN 432991b - Tagsatzung - Datum: 26.11.2025 um: 10.00 Uhr Ort: Videokonferenz 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung - Text - Jede:r Verfahrensbeteiligte:r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter:in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen. In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter:in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten. Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen. - Text - Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Rechtsmittelbelehrung: Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen. - Zustellung - Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. 
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