CHANELI Handels GmbH (FN 422316d)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- CHANELI Handels GmbH
- Eintragungsdatum
- 25.09.2014
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Handel mit Waren aller Art, Import und Export von Waren aller Art, Liegenschaftserwerb und Entwicklung von Immobilien, Vermietung und Verpachtung
- Sitz
- Gerasdorf bei Wien
- Personen
Aktuell, seit 18.11.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 25.09.2014
Eigentümer:innen© wirtschaft.atCHANELI Handels GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 13.11.2025 Beschluss vom 13.11.2025 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.11.2025 Anmeldungsfrist: 15.01.2026 Firmenbuchnummer FN 422316d Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter WINKELMAYR Horst Mag. Stockerauer Straße 2, Top 5 2100 Korneuburg Tel.: 02262/724 35, Fax: 02262/724 35 50 E-Mail: rae@kniwi.at Schuldner CHANELI Handels GmbH Brunnengasse 67 2201 Gerasdorf FN 422316d Tagsatzung Datum: 29.01.2026 um: 09.00 Uhr Ort: Saal 5 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet unter www.justiz.gv.at ein dafür vorgesehenes Formular. Bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Eingaben per Fax oder E-Mail sind unzulässig und werden nicht bearbeitet. Mit Einlangen der Forderungsanmeldung ist eine Eingabengebühr von EUR 31,00 fällig. Diese ist durch Bezahlung auf das P.S.K. Konto BIC: BUNDATWW IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779 zu entrichten (TP 5 I b GGG), widrigenfalls ein Mehrbetrag von EUR 28,00 (§ 31 GGG) vorgeschrieben wird. Der Einzahlungsbeleg ist der Forderungsanmeldung anzuschließen. Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm §§ 252, 74 Abs 1 Z 6 IO). Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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