LC Reinigungs- und Dienstleistungen GmbH in Liquidation (FN 402537t)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 20.09.2013
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 10.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110018119586
- Geschäftszweige
- Reinigung, Entrümpelung, Gartenpflege
- Sitz
- Hornstein
- Personen
Aktuell, seit 28.11.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 04.10.2025
Eigentümer:innen© wirtschaft.atLC Reinigungs- und Dienstleistungen GmbH in Liquidation© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 01.02.2024 Beschluss vom 01.02.2024 Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 15.01.2024 Text Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 152 b IO (nach Sanierungsplan) mit Beschluss vom 18.01.2024. Die Aufhebung ist seit 02.02.2024 rechtskräftig. Konkurseröffnungsverfahren
Bekannt gemacht am 08.12.2024 Beschluss vom 08.12.2024 Rechtskraft Die Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung ist rechtskräftig. Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 25.01.2026 Beschluss vom 25.01.2026 Text Das Unternehmen war im Zeitpunkt der Konkurseröffnung geschlossen und bleibt geschlossen. Tagsatzung Datum: 23.02.2026 um: 13.20 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 Sanierungsplantagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung vE 13:50 Uhr Text Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 100%ige Quote, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt. Text Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 12.01.2026 versäumt hat, dem Insolvenzverwalter, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten.
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