Yellow Zebra Fitness GmbH (FN 398356v)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 398356v
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 28.06.2013
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.01.
- GLN
- 9110018079774
- Geschäftszweige
- Der Betrieb von Fitnessstudios, insbesondere als Franchisenehmer der M.A.N.D.U.-Studios
- Vertretungsbefugnis
- Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer/innen bestellt vertreten diese gemeinsam - jedoch kann einzelnen Geschäfts führern/innen durch Beschluss der Generalversammlung oderdurch Beschlüsse der Gesellschafter in schriftlicher Ab stimmung Alleinzeichnungsberechtigung erteilt werden.
- Sitz
- Linz
- Personen
Aktuell, seit 28.11.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 17.10.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atYellow Zebra Fitness GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 25.11.2024 Beschluss vom 25.11.2024 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 27.11.2024 Anmeldungsfrist: 14.01.2025 Firmenbuchnummer FN 398356v Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter BINDER Stephan Andreas Mag. Landstraße 47 4020 Linz Tel.: 0732 / 77 66 44 - 12, Fax: 0732 / 79 59 00 E-Mail: s.binder@hasch.eu Schuldner Yellow Zebra Fitness GmbH Lunzerstraße 74 4030 Linz FN 398356v sowie - M.A.N.D.U.-Linz Süd, Darrgutstraße 17/3, 4020 Linz - M.A.N.D.U.-Linz Mitte, Altstadt 16, 4020 Linz - M.A.N.D.U.-Linz Urfahr, Blütenstraße 20, 4040 Linz - M.A.N.D.U.-Pasching, Plus-Kauf-Straße 7/1.Stock/Ärztezentrum, 4061 Pasching - M.A.N.D.U.-Krems, Ringstraße 30, 3500 Krems an der Donau - M.A.N.D.U.-Salzburg, Innsbrucker Bundesstraße 21, 5020 Salzburg Betrieb von Fitnessstudios, insbesondere als Franchisenehmer der M.A.N.D.U.-Studios Tagsatzung Datum: 28.01.2025 um: 09.00 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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