Helenental Kellerei GmbH (FN 393799t)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 15.03.2013
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 100.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110018037026
- Geschäftszweige
- die Produktion, der An- und Verkauf von Trauben, Most, Wein
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer, die durch Beschluss in der Generalversammlung zu bestellen sind.Der Bestellungsbeschluss regelt auch deren Vertretungs befugnis
- Sitz
- Retz
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 21.06.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 17.05.2022
Eigentümer:innen© wirtschaft.atHelenental Kellerei GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 17.06.2025 Beschluss vom 17.06.2025 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.06.2025 Anmeldungsfrist: 03.09.2025 Firmenbuchnummer FN 393799t Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter LIND Christian Dr. Domgasse 2 3100 St. Pölten Tel.: 02742/35 15 50, Fax: 02742/35 15 50-5 E-Mail: office.st.poelten@ulsr.at Schuldner Helenental Kellerei GmbH Helenental 1 3743 Röschitz FN 393799t Tagsatzung Datum: 17.09.2025 um: 09.00 Uhr Ort: Saal A / 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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