alroka investment gmbh (FN 392492w)
Für dieses Unternehmen gibt es einen Eintrag in der Insolvenzdatenbank. Klicken Sie hier, um Näheres zu erfahren.
- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- alroka investment gmbh
- Eintragungsdatum
- 19.02.2013
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110018024804
- Geschäftszweige
- Unternehmensberatung und -organisation, Beteiligungen
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Gesamtprokuristen vertreten.Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Linz
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 08.01.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 12.01.2023
Eigentümer:innen© wirtschaft.atalroka investment gmbh© wirtschaft.atBeteiligungen- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 16.04.2026 Beschluss vom 16.04.2026 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 18.04.2026 Anmeldungsfrist: 16.06.2026 Firmenbuchnummer FN 392492w Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter DEUTSCHMANN Wilhelm Ing.Mag. Landstraße 115/1 4020 Linz Tel.: 0732/60 20 80, Fax: 0732/60 20 80-20 E-Mail: insolvenz@d-ra.at Schuldner alroka investment gmbh Altstadt 17 4020 Linz FN 392492w Unternehmensberatung und -organisation, Beteiligungen Tagsatzung Datum: 30.06.2026 um: 09.00 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
- Unternehmen in der Nähe