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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut
Textilveredelung Gmünd GmbH
Eintragungsdatum
12.12.2012
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 300.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110017995402
Geschäftszweige
Veredelung von Textilien aller Art
Vertretungsbefugnis
Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
Sitz
Gmünd
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 13.11.2014

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Textilveredelung Gmünd GmbH
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 129 009 S 00003/26
    Gericht: LG Krems an der Donau
    Bekannt gemacht am12.01.2026
    Beschluss vom12.01.2026
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.01.2026 Anmeldungsfrist: 11.02.2026
    FirmenbuchnummerFN 389421d
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterWITHOFF Martina Dr. Hauptplatz 5 3910 Zwettl Tel.: 02822/52 4 17, Fax: 02822/52 4 17-4 E-Mail: kanzlei@withoff.at
    SchuldnerTextilveredelung Gmünd GmbH Weitraer Straße 115 3950 Gmünd FN 389421d
    TagsatzungDatum: 11.03.2026 um: 10.00 Uhr Ort: Saal A, 2.Stock Rechnungslegungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%-ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
    TagsatzungDatum: 25.02.2026 um: 10.30 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung
    TextGläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO).
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