Textilveredelung Gmünd GmbH (FN 389421d)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Textilveredelung Gmünd GmbH
- Eintragungsdatum
- 12.12.2012
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 300.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110017995402
- Geschäftszweige
- Veredelung von Textilien aller Art
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Gmünd
- Personen
Aktuell, seit 24.12.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 13.11.2014
Eigentümer:innen© wirtschaft.atTextilveredelung Gmünd GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 12.01.2026 Beschluss vom 12.01.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.01.2026 Anmeldungsfrist: 11.02.2026 Firmenbuchnummer FN 389421d Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter WITHOFF Martina Dr. Hauptplatz 5 3910 Zwettl Tel.: 02822/52 4 17, Fax: 02822/52 4 17-4 E-Mail: kanzlei@withoff.at Schuldner Textilveredelung Gmünd GmbH Weitraer Straße 115 3950 Gmünd FN 389421d Tagsatzung Datum: 11.03.2026 um: 10.00 Uhr Ort: Saal A, 2.Stock Rechnungslegungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%-ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Tagsatzung Datum: 25.02.2026 um: 10.30 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO).
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