Wolf-Dietrich Altstadthotel GmbH (FN 385233w)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Wolf-Dietrich Altstadthotel GmbH
- Eintragungsdatum
- 15.09.2012
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110017957592
- Geschäftszweige
- Der Betrieb des Wolf-Dietrich Altstadthotels
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Salzburg
- Personen
Aktuell, seit 15.09.2017
- Netzwerk
Aktuell, seit 22.10.2019
Eigentümer:innen© wirtschaft.atWolf-Dietrich Altstadthotel GmbH© wirtschaft.atBeteiligungen- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 21.01.2026 Beschluss vom 20.01.2026 Tagsatzung Datum: 18.02.2026 um: 11.00 Uhr Ort: Saal 304 Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 1. Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Quote von 100 %, zahlbar in 5 Teilquoten innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung, wie folgt: 20 % als Barquote, ausgeschüttet durch den Masseverwalter binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, sowie jeweils weitere 20 % nach 6, 12, 18 und 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans mit 4-wöchigem Respiro. 2. Die Verfahrenskosten sowie alle fälligen und feststehenden Massekosten werden gezahlt, die bei Gericht oder einer Verwaltungsbehörde geltend gemachten Masseforderungen, von deren Geltendmachung der Masseverwalter in Kenntnis gesetzt wurde, werden sichergestellt. 3. Die Ansprüche der Aussonderungs- und Absonderungsgläubiger werden durch den Sanierungsplan im Sinn des § 149 Abs. 1 IO nicht berührt. 4. Sonderbegünstigungen iSd § 150a IO werden nicht gewährt.
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