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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
373636s
Firmenwortlaut

03.10.2012

Böhm Transportgesellschaft m.b.H.Namensänderung
Böhm Transportgesellschaft m.b.H.Namensänderung

08.08.2012

Gebrüder Böhm GmbHNamensänderung
Gebrüder Böhm GmbHNamensänderung

10.01.2012

Ono Beteiligungs GmbHNamensänderung
Ono Beteiligungs GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
10.01.2012
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 60.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
Geschäftszweige
Beteiligung an Immobilienprojekten
Vertretungsbefugnis
Jeder Geschäftsführer vertritt selbständig, die Vertretungs befugnis kann jedoch durch Gesellschafterbeschluss hievon abweichend geregelt werden.
Sitz
Neusiedl am See
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 15.12.2021

© wirtschaft.at
Böhm Transportgesellschaft m.b.H.
© wirtschaft.at
    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 309 026 S 00094/23
    Gericht: LG Eisenstadt
    Bekannt gemacht am13.11.2023
    Beschluss vom13.11.2023
    FirmenbuchnummerFN 373636s
    SchuldnerBöhm Transportgesellschaft m.b.H. Neubergstraße 1 7100 Neusiedl am See FN 373636s (vormals Ono Beteiligungs GmbH und Gebrüder Böhm GmbH) in 7100 Neusiedl am See, Neubergstraße 1, mit Zweigniederlassung in 1230 Wien, Kolpingstraße 21, FN 373636s, und Betriebsstätte in 7100 Neusiedl am See, Untere Hauptstraße 100 vertreten durch: Mag. Erich Hochauer, RA in 1010 Wien, Fütterergasse 1
    MasseverwalterSTORTECKY Felix Dr. W.A.-Mozartstraße 4 7093 Jois Tel.: 02160/712 07, Fax: 02160/712 07-22 E-Mail: office@stortecky.at
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.11.2023 Anmeldungsfrist: 22.01.2024
    TagsatzungDatum: 05.02.2024 um: 10.30 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung vE 10:40 Uhr
    TextDie Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 15.11.2023 ein.
    TextGläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
    TextIn der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen im Original zu überreichen. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen. Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    TextAufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluß auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen ( Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar ( §257 Abs 3 IO)
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