Malzner Erdbau GmbH in Liqu. (FN 369460z)
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- Status
- In Liq.
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 12.10.2011
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110017809327
- Geschäftszweige
- Erdbau
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestelltist, durch diesen selbständig, wenn zwei oder mehrere Ge schäftsführer bestellt sind, durch je zwei Geschäftsführergemeinsam oder durch je einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Gesamtprokuristen vertreten. Im Be stellungsbeschluss kann einzelnen Geschäftsführern, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, das Recht derselbständigen Vertretungsbefugnis erteilt werden. Die Be stellung von Einzel- und Gesamtprokuristen ist zulässig.
- Sitz
- Schiedlberg
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 17.12.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 12.10.2011
Eigentümer:innen© wirtschaft.atMalzner Erdbau GmbH in Liqu.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 14.12.2025 Beschluss vom 14.12.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 16.12.2025 Anmeldungsfrist: 17.02.2026 Firmenbuchnummer FN 369460z Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter SCHUSTER Christopher Mag. Südtirolerstraße 4-6 4020 Linz Tel.: 0732/770815, Fax: 0732/770816 E-Mail: schuster@gltp.at Masseverwalterstellvertreter MOOSEDER Norbert Dr. Stelzhamerstraße 1 4400 Steyr Tel.: 07252/42 4 24, Fax: 07252/42 4 24-24 E-Mail: office@gltp.at Schuldner Malzner Erdbau GmbH Hilbern 24 4521 Schiedlberg FN 369460z Tagsatzung Datum: 03.03.2026 um: 13.30 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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