Wisgrill GmbH. (FN 368974i)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Wisgrill GmbH.
- Eintragungsdatum
- 07.10.2011
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 100.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110017807019
- Geschäftszweige
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Gesamtprokuristen vertreten.Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Vertretungsbefugnis
- Installationsbetrieb
- Sitz
- Waidhofen an der Thaya
- Personen
Aktuell, seit 12.12.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 20.12.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atWisgrill GmbH.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 09.12.2025 Beschluss vom 09.12.2025 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.12.2025 Anmeldungsfrist: 28.01.2026 Firmenbuchnummer FN 368974i Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter NOE-NORDBERG Mario Dr. Hamernikgasse 10 3830 Waidhofen/Thaya Tel.: 02842/52 5 70, Fax: 02842/52 5 70-4 E-Mail: office@noe-nordberg.at Masseverwalterstellvertreter MAUTNER Katharina Mag. Hamernikgasse 10 3830 Waidhofen/Thaya Tel.: 02842 / 52570, Fax: 02842 / 525704 E-Mail: office@noe-nordberg.at Schuldner Wisgrill GmbH. Hamernikgasse 8 3830 Waidhofen an der Thaya FN 368974i Tagsatzung Datum: 11.02.2026 um: 09.30 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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