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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut
Schädlingsbekämpfung Kapela e.U.
Eintragungsdatum
11.12.2010
Rechtsform
Einzelunternehmer
GLN
9110017676844
Geschäftszweige
Schädlingsbekämpfung (Handwerk) gemäß § 94 Z. 58 GewO 1994
Sitz
Haugsdorf
Adresse
Personen

Aktuell, seit 11.12.2010

Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 119 032 S 00017/26
    Gericht: LG Korneuburg
    Bekannt gemacht am02.07.2026
    Beschluss vom02.07.2026
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.07.2026 Anmeldungsfrist: 20.08.2026
    FirmenbuchnummerFN 355653w
    MasseverwalterNIGL Herbert Mag. Stockerauer Straße 2, Top 5 2100 Korneuburg Tel.: 02262/72435, Fax: 02262/72435-50 E-Mail: rae@kniwi.at
    SchuldnerKapela Klaus-Dieter Inhaber der Schädlingsbekämpfung Kapela e.U. Bahnstraße 1 2054 Haugsdorf FN 355653w, Gebdat: 08.06.1979 Geschäfts- und Wohnanschrift weitere Geschäftsanschrift: Felberstraße 34/4 1150 Wien
    TagsatzungDatum: 03.09.2026 um: 09.20 Uhr Ort: Saal 5 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    TextWichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet unter www.justiz.gv.at ein dafür vorgesehenes Formular. Bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Eingaben per Fax oder E-Mail sind unzulässig und werden nicht bearbeitet. Mit Einlangen der Forderungsanmeldung ist eine Eingabengebühr von EUR 31,00 fällig. Diese ist durch Bezahlung auf das P.S.K. Konto BIC: BUNDATWW IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779 zu entrichten (TP 5 I b GGG), widrigenfalls ein Mehrbetrag von EUR 28,00 (§ 31 GGG) vorgeschrieben wird. Der Einzahlungsbeleg ist der Forderungsanmeldung anzuschließen. Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm §§ 252, 74 Abs 1 Z 6 IO). Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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