Elektro Tesla GmbH (FN 353070x)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Elektro Tesla GmbH
- Eintragungsdatum
- 19.10.2010
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110017654583
- Geschäftszweige
- Elektroinstallationen
- Vertretungsbefugnis
- Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird das Vertretungs recht der Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss festgelegt. Eine Regelung, wonach die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten wird ist zulässig.
- Sitz
- Innsbruck
- Personen
Aktuell, seit 19.10.2010
- Netzwerk
Aktuell, seit 19.10.2010
Eigentümer:innen© wirtschaft.atElektro Tesla GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 19.06.2025 Beschluss vom 19.06.2025 Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: III.Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 26,5 %, zahlbar in zwei Jahren wie folgt: 1. Rate : 2% am 15.08.2025, 2. Rate: 3% am 15.10.2025, 3. Rate: 3,5% am 15.02.2026, 4. Rate: 3,5% am 15.06.2026, 5. Rate: 4,5% am 15.10.2026, 6. Rate: 4,5% am 15.02.2027, 7. Rate: 5,5% am 15.06.2027. IV. Der bisherige Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder zur Überwachung der Erfüllung des Sanierungsplans iSd §§ 157ff IO bestellt. V. Der bisherige Insolvenzverwalter wird weiters zum Treuhänder iSd § 157i IO bestellt (Übergabe von Vermögen zur Verwertung). Die Realisate nach Abzug der Betreibungskosten sind den Insolvenzgläubigern als Superquote - sohin zusätzlich zur Quote lt. Punkt III. auszuschütten. Die Insolvenzschuldnerin übergibt an den Treuhänder iSd § 157i IO nachstehende Vermögenswerte: Sämtliche vor Insolvenzeröffnung angefallenen Kundenforderungen (einschließlich offener Haftrücklässe) lt. Liste VI. Dem Treuhänder werden Nachforschungs-, Einsichts- und Auskunftsrechte im Sinne des § 157b Abs.3 IO eingeräumt. Die Schuldnerin verpflichtet sich, dem Treuhänder alle zur Verwaltung und Verwertung erforderlichen Aufklärungen zu erteilen und Erklärungen zugunsten des Treuhänders abzugeben, Unterschriften zu leisten und allenfalls erforderliche Rechtshandlungen zu setzen, damit die Verwertung/Realisierung der übergebenen Vermögenswerte bzw. die Durchsetzung der übergebenen Ansprüche ermöglicht und erleichtert wird. Dies betrifft insbesondere - aber nicht ausschließlich - die Verpflichtung, rechtsgeschäftliche Abtretungserklärungen zugunsten des Treuhänders abzugeben. VII. Die Schuldnerin verpflichtet sich den Treuhänder iSd § 157i IO mit einem Kostendepot in Höhe von EUR 20.000,00 auszustatten. Dieses Kostendepot steht dem Treuhänder iSd 157i IO für die weitere Betreibung der ihm übertragenen Ansprüche iSd Punktes V. zur Verfügung. Ein nach Erledigung aller Betreibungsmaßnahmen verbleibendes Kostendepot wird als Superquote - sohin zusätzlich zur Quote lt Punkt III - ausgeschüttet. Das Kostendepot wird aus dem am Abstimmungstag am Massekonto vorhandenen Anfechtungsrealisat gespeist. VIII. Bei Wechselforderungen erfolgt die Bezahlung gegen Ausfolgung der gegenständlichen Akzepte. Sollten diese die Unterschrift Dritter, wechselrechtlich mithaftender Personen, tragen, so folgt die Bezahlung der Quoten gegen Streichung der Unterschrift des Schuldners, allenfalls ist auf dem Wechsel anzumerken, dass die Haftung des Schuldners als getilgt anzusehen ist.
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