PETRO SOLUTIONS GmbH (FN 353047m)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- PETRO SOLUTIONS GmbH
- Eintragungsdatum
- 12.10.2010
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110017651391
- Geschäftszweige
- Betrieb von Autobahnraststationen, Autohöfen und Tankstellensamt Nebenanlagen und Handel bzw. Vermittlung von tankstellen typischen Waren aller Art, Betriebsmittel und Dienstleistungen, sowie Bereitstellung von Personal.
- Vertretungsbefugnis
- Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, wird deren Vertretungsbefugnis durch Generalversammlungs- oder schriftlichen Gesellschafterbeschluss festgelegt.
- Sitz
- Linz
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 24.07.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 31.10.2025
Eigentümer:innen© wirtschaft.atPETRO SOLUTIONS GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 20.07.2026 Beschluss vom 20.07.2026 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.07.2026 Anmeldungsfrist: 15.09.2026 Firmenbuchnummer FN 353047m Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter RUPPRECHT Christina Mag. Am Schillerpark, Rainerstraße 6-8 4020 Linz Tel.: 0732/922 000, Fax: 0732/922 000-20 E-Mail: c.rupprecht@srr.at Schuldner Petro Solutions GmbH Auerspergstraße 19 4020 Linz FN 353047m Betrieb von Autobahnraststationen, Autohöfen und Tankstellen samt Nebenanlagen und Handel bzw. Vermittlung von tankstellentypischen Waren aller Art, Betriebsmittel und Dienstleistungen, sowie Bereitstellung von Personal Tagsatzung Datum: 29.09.2026 um: 10.00 Uhr Ort: Saal 522, 5. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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