F & S Bauunternehmung Gars/Kamp GmbH (FN 343349a)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- F & S Bauunternehmung Gars/Kamp GmbH
- Eintragungsdatum
- 24.03.2010
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110017562673
- Geschäftszweige
- Baumeistergewerbe
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Gars am Kamp
- Personen
Aktuell, seit 14.07.2011
- Netzwerk
Aktuell, seit 13.07.2011
Eigentümer:innen© wirtschaft.atF & S Bauunternehmung Gars/Kamp GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 11.12.2025 Beschluss vom 11.12.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.12.2025 Anmeldungsfrist: 28.01.2026 Firmenbuchnummer FN 343349a Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter NAGL Heinrich Dr. Pfarrgasse 5 3580 Horn Tel.: 02982/22 78, Fax: 02982/44 79 E-Mail: nagl.ruisinger@dr-nagl.at Schuldner F & S Bauunternehmung Gars/Kamp GmbH Schillerstraße 163 3571 Gars am Kamp FN 343349a Tagsatzung Datum: 11.02.2026 um: 10.00 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Tagsatzung Datum: 25.02.2026 um: 09.00 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%-ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des Sanierungsverfahrens. Nachträgliche Prüfungstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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