TBU Stubenvoll GmbH (FN 341203w)
Für dieses Unternehmen gibt es einen Eintrag in der Insolvenzdatenbank. Klicken Sie hier, um Näheres zu erfahren.
- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 06.02.2010
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110017541067
- Geschäftszweige
- Umweltanlagenbau
- Sitz
- Hinterstoder
- Personen
Aktuell, seit 18.07.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 14.03.2025
Eigentümer:innen© wirtschaft.atTBU Stubenvoll GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 15.07.2025 Beschluss vom 15.07.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.07.2025 Anmeldungsfrist: 02.09.2025 Firmenbuchnummer FN 341203w Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter LEHENBAUER Ernst Mag. Hauptplatz 21 4470 Enns Tel.: 07223/810 10, Fax: 07223/810 10-20 E-Mail: kanzlei@ra-lehenbauer.at Schuldner TBU Stubenvoll GmbH Mitterstoder 58 4573 Hinterstoder FN 341203w Tagsatzung Datum: 07.10.2025 um: 13.30 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 100 %ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor seiner Bestätigung, jedoch längtsens innerhalb zweier Jahre. Tagsatzung Datum: 16.09.2025 um: 14.40 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
- Unternehmen in der Nähe