COLUMBA Immobilien GmbH (FN 299151d)
Für dieses Unternehmen gibt es einen Eintrag in der Insolvenzdatenbank. Klicken Sie hier, um Näheres zu erfahren.
- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 02.10.2007
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 30.06.
- GLN
- 9110017152232
- Geschäftszweige
- An- und Verkauf, Besitz, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Verwertung von Immobilien aller Art Vermietung von Kraftfahrzeugen
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 17.12.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 14.02.2025
Eigentümer:innen© wirtschaft.atCOLUMBA Immobilien GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 31.03.2026 Beschluss vom 31.03.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 02.04.2026 Anmeldungsfrist: 12.05.2026 Firmenbuchnummer FN 299151d Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter PARIASEK Susi Dr. Heinrichsgasse 4/2 1010 Wien Tel.: 533 28 55, Fax: 533 28 55-28 E-Mail: office@anwaltwien.at Masseverwalterstellvertreter HOLPER Beate Mag. Heinrichsgasse 4/2 1010 Wien Tel.: 533 28 55, Fax: 533 28 55-28 E-Mail: office@anwaltwien.at Schuldner COLUMBA Immobilien GmbH Rathausstraße 21/10B 1010 Wien FN 299151d früher: CENTERCOM.MULTIMEDIA GmbH früher: 1010 Wien, Rathausstraße 21/12 davor: 1010 Wien, Börseplatz 6/1/7 davor: 1010 Wien, Gonzagagasse 19 davor: 1010 Wien, Goldeggasse 31/19 Standort der Gewerbeberechtigung: 1090 Wien, Alserbachstraße 15/6 weitere Betriebsstätten: 1090 Wien, Alserbachstraße 15/7 1090 Wien, Thurygasse 4/1 Tagsatzung Datum: 26.05.2026 um: 11.00 Uhr Ort: Zi. 1711 (17. Stock) 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter und Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Unternehmen in der Nähe