TEXSPO Textil- und SportartikelgroßhandelsgmbH (FN 284241b)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- TEXSPO Textil- und SportartikelgroßhandelsgmbH
- Eintragungsdatum
- 13.10.2006
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110017005668
- Geschäftszweige
- Textil-, Sportartikelgroßhandel
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Linz
- Personen
Aktuell, seit 29.10.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 20.09.2017
Eigentümer:innen© wirtschaft.atTEXSPO Textil- und SportartikelgroßhandelsgmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 24.10.2024 Beschluss vom 24.10.2024 Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 01.10.2026 Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 12.11.2025 Beschluss vom 12.11.2025 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.11.2025 Anmeldungsfrist: 09.01.2026 Firmenbuchnummer FN 284241b Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter SCHUSTER Christopher Mag. Südtirolerstraße 4-6 4020 Linz Tel.: 0732/770815, Fax: 0732/770816 E-Mail: schuster@gltp.at Schuldner TEXSPO Textil- und SportartikelgroßhandelsgmbH Industriezeile 36/1 4020 Linz FN 284241b sowie Regensburger Straße 2, 4020 Linz (Lagerstätte) Textil-, Sportartikelgroßhandel Tagsatzung Datum: 23.01.2026 um: 11.30 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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