LIFE AFFAIR Investment GmbH (FN 275518z)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 18.03.2006
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110016927770
- Geschäftszweige
- Vermittlung von Immobilien und Bauträger
- Sitz
- Korneuburg
- Personen
Aktuell, seit 14.04.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 30.04.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atLIFE AFFAIR Investment GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 08.04.2026 Beschluss vom 08.04.2026 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 10.04.2026 Anmeldungsfrist: 03.06.2026 Firmenbuchnummer FN 275518z Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter TIEFENBACHER Stefan Mag. Hauptplatz 34 2100 Korneuburg Tel.: 02262 / 718 97, Fax: 02262 / 718 97-33 E-Mail: office@anwaltkorneuburg.at Schuldner LIFE AFFAIR Investment GmbH; vormals: 1.Hepatitis Hilfe Österreich Marketingges. m.b.H., 2.LIFE AFFAIR Marketing&Kommunikationsberatung GmbH, 3. LIFE AFFAIR GmbH Stockerauer Straße 181/B2.1 2100 Korneuburg FN 275518z Tagsatzung Datum: 17.06.2026 um: 09.45 Uhr Ort: Saal 9, EG 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen. In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich. Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen. Text Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Rechtsmittelbelehrung Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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