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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut

17.01.2025

EITEK GmbHNamensänderung
EITEK GmbHNamensänderung

26.01.2024

Ebergassing Interior Technik GmbHNamensänderung
Ebergassing Interior Technik GmbHNamensänderung

12.12.2024

Wortlaut AGNamensänderung
Wortlaut AGNamensänderung

12.12.2024

Wortlaut AGNamensänderung
Wortlaut AGNamensänderung
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Eintragungsdatum
23.11.2005
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 70.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
Geschäftszweige
Erzeugung, Verarbeitung und Vertrieb von Komplettinnenaustattungssystemen und deren Komponenten für die Automobilindustrie
Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
Sitz
Ebergassing
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 19.07.2025

  1. Neptune Industries, LLC100 %EUR 70.000
Eigentümer:innen
© wirtschaft.at
EITEK GmbH
© wirtschaft.at
Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 119 036 S 00007/26
    Gericht: LG Korneuburg
    Bekannt gemacht am18.01.2026
    Beschluss vom18.01.2026
    EigenverwaltungEigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.01.2026 Anmeldungsfrist: 18.02.2026
    FirmenbuchnummerFN 270332y
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    SanierungsverwalterSCHMIDT Matthias Dr. Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3 1100 Wien Tel.: 01/22 66 333, Fax: 01/22 66 333 99 E-Mail: insolvenz.eitek@spp.law
    SanierungsverwalterstellvertreterPODOSCHEK Christian Mag. Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3 1100 Wien Tel.: 01/22 66 333, Fax: 01/22 66 333 99 E-Mail: insolvenz.eitek@spp.law
    SchuldnerEITEK GmbH vormals: MAGNA Beteiligung (Austria) GmbH, Antolin Austria Holding GmbH, Ebergassing Interior Technik GmbH Götzendorfer Straße 3-5 2435 Ebergassing FN 270332y
    TagsatzungDatum: 04.03.2026 um: 13.30 Uhr Ort: Saal 9 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung
    TagsatzungDatum: 11.02.2026 um: 14.00 Uhr Ort: Saal 9 Berichtstagsatzung
    TagsatzungDatum: 15.04.2026 um: 12.15 Uhr Ort: Saal 9 Nachträgliche Prüfungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzglaubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 30%, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages.
    TextHinweis für alle Verfahrensbeteiligten: E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht werden. Es werden dazu keine Verbesserungsaufträge ergehen.
    TextWichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozessgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung müssen angegeben werden. Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es unter der URL <a href="https://justizonline.gv.at">https://justizonline.gv.at</a> einen Vordruck. Bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 252 IO). Bei Einlangen der Forderungsanmeldung ist eine Eingabengebühr von EUR 31,- fällig. Diese ist durch Bezahlung auf das Konto BIC: BUNDATWW IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779 zu entrichten (TP 5b GGG), widrigens ein Mehrbetrag vorgeschrieben wird. Der Einzahlungsbeleg ist der Forderungsanmeldung anzuschließen. Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50,00 zzgl. USt zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen. Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Rechtsmittelbelehrung Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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