Parkhotel zur Klause Hotelbetriebs GmbH in Liqu. (FN 267414g)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 22.09.2005
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 70.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110016844671
- Geschäftszweige
- Betrieb von Hotels
- Vertretungsbefugnis
- Wenn zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt sind, vertreten je zwei Geschäftsführer gemeinsam oder je ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen. Der Bestellungsbeschluss kann abweichend von obiger Regelung Geschäfts führern auch Einzelvertretungsberechtigung erteilen. Die Vertretung der Gesellschaft durch einen einzel- oder kollektivvertretungsbefugten Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Gesamtprokuristen ist zulässig.
- Sitz
- Bad Hall
- Personen
Aktuell, seit 10.10.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 15.12.2017
Eigentümer:innen© wirtschaft.atParkhotel zur Klause Hotelbetriebs GmbH in Liqu.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 07.10.2025 Beschluss vom 07.10.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.10.2025 Anmeldungsfrist: 02.12.2025 Firmenbuchnummer FN 267414g Masseverwalter DEUTSCHMANN Wilhelm Ing.Mag. Landstraße 115/1 4020 Linz Tel.: 0732/60 20 80, Fax: 0732/60 20 80-20 E-Mail: insolvenz@d-ra.at Schuldner Parkhotel zur Klause Hotelbetriebs GmbH Am Sulzbach 10 4540 Bad Hall FN 267414g Tagsatzung Datum: 16.12.2025 um: 14.05 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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