MM MÜHRINGER PERSONAL GMBH (FN 255717f)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 30.11.2004
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 150.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 29.02.
- GLN
- 9110016730851
- Geschäftszweige
- Arbeitskräfteüberlassung
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten, sofern die Generalversammlung nicht einzelnen Geschäftsführern Alleinvertretungsmacht einräumt.
- Sitz
- Gunskirchen
- Personen
Aktuell, seit 29.07.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 06.12.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atMM MÜHRINGER PERSONAL GMBH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 28.09.2026 Beschluss vom 28.09.2026 Unternehmen Das Unternehmen wird fortgeführt. Tagsatzung Datum: 03.12.2026 um: 10.00 Uhr Ort: Saal 101 Besondere Prüfungstagsatzung Entscheidung über den allfällig gestellten Antrag nach § 123b IO Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101 Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans: 1. Die Rechte der Aussonderungsberechtigen, der Absonderungsgläubiger, der Massegläubiger sowie die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitverpflichtete werden durch den Sanierungsplan nicht berührt. 2. Für bestrittene Forderungen gelten die Bestimmungen des § 150 Abs 3 und 4 I0. 3. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 100%-ige Quote, diese zahlbar in drei Raten wie folgt: Die erste Rate in Höhe von 34 % erfolgt zur Zahlung binnen 4 Wochen ab Annahme des Sanierungsplans. Die zweite Rate in Höhe von 33 % erfolgt zur Zahlung binnen 12 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans, die dritte Rate in Höhe von 33 % erfolgt zur Zahlung binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans. Keine der Raten wird jedoch vor der Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans (das ist die Aufhebung des Insolvenzverfahrens) beglichen. Die Voraussetzung und sohin Bedingung für die Bestätigung dieses Sanierungsplans ist wie folgt: Die Ausschüttung der ersten Quotenrate an die Insolvenzgläubiger, welche ihre Forderungen im Konkursverfahren angemeldet haben, erfolgt durch den Insolvenzverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen und nach Maßgabe dieses Sanierungsplans. 4. Für den Fall des Verzuges der Erfüllung des Sanierungsplanes gegenüber den Insolvenzgläubigern gelten die Bestimmungen des § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Nachfrist 4 Wochen beträgt und die schriftliche Mahnung eingeschrieben zu erfolgen hat. Zur Rechnungslegungstagsatzung: Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage vor der Tagsatzung gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Sanierungsplantagsatzung ergänzt.
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